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Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich

Eingangsverfahren

Mit dem Eingangsverfahren beginnt die berufliche Rehabilitation in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Leistungsträger sind in der Regel die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung.

Zielgruppe

Das Eingangsverfahren richtet sich an behinderte Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.

Zur Zielgruppe gehören zum Beispiel:

Junge Leute mit Behinderung

Junge Menschen, die wegen ihrer Behinderung (noch) keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt finden.

psychisch Erkrankte

Personen mit psychischen Erkrankungen, die nicht, noch nicht oder nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Menschen mit Unfall oder Krankheit

Menschen, die durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Ablauf des Eingangsverfahrens

  • Es dauert normalerweise 3 Monate.

  • Im Eingangsverfahren finden wir gemeinsam mit dem Beschäftigten die persönlichen, sozialen und beruflichen Fähigkeiten heraus und es werden Schritte vereinbart, wie es beruflich weitergehen soll.

  • Es wird festgestellt, ob die Werkstatt, der erste Arbeitsmarkt oder eine andere Tätigkeit oder Maßnahme als Arbeitsplatz in Frage kommt.

  • Dazu findet ein Eingliederungsgespräch statt. In diesem Gespräch erstellen die Teilnehmenden zusammen mit der Fachkraft aus dem Berufsbildungsbereich den Eingliederungsplan.

  • Im Eingliederungsplan stehen die persönlichen Ziele und wie sie erreicht werden sollen.

  • Der Eingliederungsplan wird im Berufsbildungsbereich laufend weitergeschrieben und die persönlichen sowie beruflichen Ziele können im Laufe der Maßnahme angepasst werden.

  • Dazu finden weitere gemeinsame Gespräche statt.

Berufsbildungsbereich

Der Berufsbildungsbereich dauert normalerweise zwei Jahre. Er bereitet auf eine berufliche Tätigkeit vor, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder im Arbeitsbereich der Werkstätten tätig zu sein.  Dazu werden die Teilnehmenden in ihrer persönlichen, lebenspraktischen und beruflichen Weiterentwicklung unterstützt. 

Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Ihren ganz persönlichen Berufs-Weg. Wir finden mit den Teilnehmenden die Tätigkeit, die zu ihm/ihr passt. Es ist gesetzlich geregelt, wer an der beruflichen Bildung teilnehmen kann.

Ablauf im Berufsbildungsbereich

Die Qualifizierung im Berufsbildungsbereich orientiert sich am allgemeinen Arbeitsmarkt.  Gelernt werden einfache Tätigkeiten bis hin zu sehr anspruchsvollen Aufgaben. Die Qualifizierung erfolgt in einem dualen System.

Das heißt: Unsere berufliche Bildung ist aus Fachtheorie und Fachpraxis aufgebaut.

  • THEORIE: Durch Schulungen vermitteln wir Grundlagen wie zum Beispiel Arbeitssicherheit, Materialkunde, Werkzeugkunde und das Fachwissen für die verschiedenen Berufsfelder, zum Beispiel Tischlerei, Küche und Kantine, Garten- und Landschaftspflege, und vieles mehr.

  • PRAXIS: Neben den beruflichen Kenntnissen werden auch lebenspraktische und soziale Fähigkeiten geübt. Wir beschäftigen uns auch mit allgemeinen und gesellschaftlichen Themen.

Berufliche Orientierung

Die Qualifizierung im Berufsbildungsbereich orientiert sich am allgemeinen Arbeitsmarkt.  Gelernt werden einfache Tätigkeiten bis hin zu sehr anspruchsvollen Aufgaben. Die Qualifizierung erfolgt in einem dualen System. Das heißt: Unsere berufliche Bildung ist aus Fachtheorie und Fachpraxis aufgebaut.

Durch Schulungen vermitteln wir Grundlagen wie zum Beispiel Arbeitssicherheit, Materialkunde, Werkzeugkunde und das Fachwissen für die verschiedenen Berufsfelder (zum Beispiel Hauswirtschaft, Holz, Garten, Konfektionierung, Lagerarbeit, Weben, Nähen, Verkauf).
Neben den beruflichen Kenntnissen werden auch lebenspraktische und soziale Fähigkeiten geübt. Wir beschäftigen uns auch mit allgemeinen und gesellschaftlichen Themen.

In der Fachpraxis unterweisen die Fachkräfte die Teilnehmenden in der wirklichen Arbeitswelt, z.B. an Maschinen. Die Fachpraxis findet entweder in den Räumen des Berufsbildungsbereichs, in den Arbeitsgruppen der Werkstätten oder in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts statt.

Die Inhalte der Fachtheorie und Fachpraxis leiten sich aus anerkannten Ausbildungsplänen ab. Deshalb lernt man bei uns vieles, was man auch in einer Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt lernt. Alle Teilnehmenden bekommen einen eigenen Bildungsplan. Dadurch bekommt jeder die passende berufliche Bildung.

Finanzielle Leistungen während der Berufsbildungsmaßnahme

Das Ausbildungsgeld

Während einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen besteht Anspruch auf Ausbildungsgeld. Das Ausbildungsgeld wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und orientiert sich an den Regeln der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 122 SGB III). Das Ausbildungsgeld muss nicht zurückgezahlt werden und beträgt aktuell 126,00€.

Das Übergangsgeld

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht während einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen  mit Behinderung Anspruch auf Übergangsgeld. In der Regel besteht dann Anspruch, wenn man in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat oder wenn die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erfüllt sind. Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion und soll die Versicherten während der gesamten Dauer der Maßnahme wirtschaftlich absichern. Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach den Einkünften, die vor Beginn der Leistung zur Rehabilitation bezogen wurden.

Der Lebensunterhalt

Darüber hinaus wird der Lebensunterhalt in der Regel durch Sozialleistungen gesichert, zum Beispiel:

  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Arbeitslosengeld II
  • Erwerbsminderungsrente
  • Wohngeld

Leistungen der Werkstatt

  • kostenloses Mittagessen
  • Erstattung der Fahrtkosten
  • Arbeitsschuhe und Arbeitskleidung
  • hohe Beitragszahlung in die Rentenversicherung, Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Finanzielle Leistungen im Arbeitsbereich

Die Prämie (Arbeitsentgelt)

Die Prämie setzt sich zusammen aus:

  • Der Grundbetrag beträgt derzeit 133,00 €
  • Arbeitsförderungsgeld: 52,00 €
  • Das Arbeitsentgelt darf zusammen mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von 351,00 € nicht übersteigt. Ist das Arbeitsentgelt höher als 299,00 €, beträgt das Arbeitsförderungsgeld monatlich den Differenzbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt und 351,00 €.
  • Der Steigerungsbetrag wird individuell berechnet.

Weitere Leistungen der Werkstatt

  • Erstattung der Fahrtkosten
  • Arbeitsschuhe und Arbeitskleidung
  • hohe Beitragszahlung in die Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Anspruchsberechtigte für Grundsicherung bekommen den Mehrbedarf zum Mittagessen in der WfbM erstattet

Detaillierte Informationen erhalten Sie von:

Ursula Beck

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