Click to listen highlighted text!
Zum Inhalt springen

Leistungsträger

Leistungsträger sind in der Regel:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften
  • (überörtliche) Träger der Sozialhilfe

Antragsverfahren

Verfahren bei der Agentur für Arbeit

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nur auf Antrag gewährt.
  • Ist die Agentur nach Prüfung nicht der zuständige Leistungsträger, leitet sie den Antrag an die entsprechenden Stellen weiter.
  • Der Antrag muss bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
  • Vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Ansprechpartner, zum Beispiel in der Arbeitsvermittlung.
  • Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Vordrucke.

Verfahren im Bezug von (Teil-)Erwerbsminderungsrente

  • Auch im Bezug von (Teil-)Erwerbsminderungsrente ist eine Maßnahme bei uns möglich.
  • Ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann unmittelbar bei Ihrem Rentenversicherungsträger gestellt werden.
  • Die Formularpakete finden Sie auch als Download unter deutsche-rentenversicherung.de.
  • Stellen Sie den Antrag bitte bei der für Sie zuständigen Rentenversicherung.
Click to listen highlighted text!