Leistungsträger
Leistungsträger sind in der Regel:
- Bundesagentur für Arbeit
- Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften
- (überörtliche) Träger der Sozialhilfe
Antragsverfahren
Verfahren bei der Agentur für Arbeit
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nur auf Antrag gewährt.
- Ist die Agentur nach Prüfung nicht der zuständige Leistungsträger, leitet sie den Antrag an die entsprechenden Stellen weiter.
- Der Antrag muss bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
- Vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Ansprechpartner, zum Beispiel in der Arbeitsvermittlung.
- Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Vordrucke.
Verfahren im Bezug von (Teil-)Erwerbsminderungsrente
- Auch im Bezug von (Teil-)Erwerbsminderungsrente ist eine Maßnahme bei uns möglich.
- Ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann unmittelbar bei Ihrem Rentenversicherungsträger gestellt werden.
- Die Formularpakete finden Sie auch als Download unter deutsche-rentenversicherung.de.
- Stellen Sie den Antrag bitte bei der für Sie zuständigen Rentenversicherung.