Persönliches Budget
Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, ihre Leistungen als „Persönliches Budget“ zu erhalten. Die Auszahlung erfolgt an den Menschen mit Behinderung persönlich.
Dadurch können die Menschen selber die Unterstützungsleistungen einkaufen, bezahlen und entscheiden, wen sie mit welcher Unterstützung beauftragen.
Das Geld ist jedoch zweckgebunden, das heißt, es ist nur dafür da, die notwendige Unterstützung zu bezahlen. Ein Fahrrad oder Smartphone zum Beispiel, darf man damit nicht bezahlen.
Weiterführende Informationen sind In der LVR Broschüre „Das Persönliche Budget“ ausführlich beschrieben.