Unser Werkstattrat
Das Mitbestimmungsorgan der Werkstatt-Beschäftigten
Die Beschäftigten unserer Werkstatt werden gemäß § 222 SGB IX durch einen Werkstattrat vertreten. Der Werkstattrat wird direkt durch die Beschäftigten im Arbeitsbereich gewählt. Er besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Wählbar sind alle Beschäftigten des Arbeitsbereiches der Werkstatt, die länger als sechs Monate in der Werkstatt beschäftigt sind.
In jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) werden von den Beschäftigten ein Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte gewählt. Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz.
Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte in der Werkstatt regelt die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).
Werkstattrat
Der Werkstattrat prüft, ob die Gesetze und Regeln, die für die Beschäftigten gelten, eingehalten werden. In vielen Bereichen hat er Mitspracherechte.
Beispiele dafür sind:
- Werkstattordnung
- Arbeits- und Pausenzeiten
- Entgelt- und Urlaubsfragen
- Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
- Gesundheits- und Arbeitsschutz
- Verpflegungsangebote
- Feste, Ausflüge und andere Aktivitäten
Bei der täglichen Arbeit wird der Werkstattrat von einer Vertrauensperson aus dem Fachpersonal unterstützt, die er selbst ausgewählt hat.
Mitglieder des Werkstattrats
1. Vorsitzende
2. Vorsitzender
Protokollführer/in
Nachrücker
Christian Weißschädel
Regina Drasdo
Klaas Gort
Stephan Ulhas
Kerstin Speidel-Berg
Der Werkstattrat stellt sich vor:
Der Werktstattrat hat sein eigenes Büro:
Prodia Kolping Werkstätten gGmbH
-Werkstattrat-
Philipsstr.8
52068 Aachen
Per Post können Sie uns erreichen:
Postfach 500162
52085 Aachen
Per E-Mail können Sie uns erreichen:
werkstattrat@prodia.de
In dringenden Fällen sind wir für Sie da.
In der Werkstatt sind wir jederzeit ansprechbar.
Unsere Frauenbeauftragte
Erstmalig wurde in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung, Fassung 2017, eine Frauenbeauftragte gefordert. Werkstattrat und Frauenbeauftragte stimmen sich in ihrer Arbeit ab.
Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen gegenüber der Werkstattleitung, insbesondere in den Bereichen:
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
- Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt
Bei der täglichen Arbeit wird die Frauenbeauftragte von einer Vertrauensperson aus dem Fachpersonal unterstützt, die sie selbst ausgewählt hat.
Die Frauenbeauftragte ist Vertrauensperson für die Frauen.
• Die Frauenbeauftragte hat jederzeit ein offenes Ohr für Frauen und ihre Probleme.
• Sie bemüht sich um die richtige Unterstützung.
Die Aufgaben der Frauenbeauftragten
Die Frauenbeauftragte setzt sich für die weiblichen Beschäftigten auf der Arbeit ein.
Sie macht sich stark für ihre Kolleginnen.
• Frauen sollen die gleichen Rechte haben wie Männer.
• Arbeit und eine Familie haben, sollte zusammen möglich sein.
• Es darf keine Gewalt gegen Frauen geben.
• Keine körperliche Gewalt
• Keine sexuelle Gewalt
• Keine seelische Gewalt
Schweigepflicht
Die Frauenbeauftragte hat darüber Schweigepflicht
• Was Werkstattbeschäftigte der Frauenbeauftragten erzählen.
• Betriebsgeheimnisse aus der Werkstatt.
• Geschäftsgeheimnisse aus der Werkstatt.
Ausnahme:
Mit bestimmten Personen darf die Frauenbeauftragte über alles reden.
• Mit der Vertrauensperson (Frau Rupf)
• Mit der Vermittlungsstelle
Jede Frauenbeauftragte hat eine Vertrauensperson mit der sie sich beraten darf.
Die Vertrauensperson hat die gleiche Schweigepflicht.
Für Streitfälle mit der Werkstattleitung gibt es eine Vermittlungsstelle.
Die Frauenbeauftragte stellt sich vor:
Die Frauenbeauftragte hat ihr eigenes Büro:
Prodia Kolping Werkstätten gGmbH
-Frauenbeauftragte-
Martina Biedermann
Philipsstr.8
52068 Aachen
Per Post können sie mich erreichen:
Postfach 500162
52085 Aachen
Per E-Mail können Sie mich erreichen:
frauenbeauftragte@prodia.de
Telefonisch können Sie mich erreichen:
0241 927881373
In dringenden Fällen bin ich für Sie da.
In der Werkstatt bin ich jederzeit ansprechbar.
Zusammenarbeit mit der Werkstatt
Mit der Werkstattleitung:
Die Frauenbeauftragte und die Werkstattleitung treffen sich einmal im Monat zum gemeinsamen Gespräch.
Mit der Vertrauensperson:
Die Vertrauensperson arbeitet mit der Frauenbeauftragten zusammen.
Rechte, Pflichten und Ehrenamt
Amtszeit
Die Amtszeit der Frauenbeauftragten dauert 4 Jahre.
Fortbildungen
Die Frauenbeauftragte soll immer wieder an Fortbildungen teilnehmen.
Ehrenamt
Das Amt der Frauenbeauftragten ist ehrenamtlich.