Betriebsintegrierte Arbeitsplätze
für Beschäftigte
Ein so genannter betriebsintegrierter Arbeitsplatz bedeutet, dass Teilnehmende / Werkstattbeschäftigte in einem anderen Betrieb arbeiten, aber der Werkstattvertrag weiter gültig ist. Er ist für die Menschen aus dem Berufsbildungsbereich oder dem Arbeitsbereich, die sich eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wünschen.
Vorteile
Es gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, eine Zusammenarbeit zu erproben. Die Kooperation wird vertraglich geregelt. Die Betriebe zahlen der Werkstatt für die erbrachte Dienstleistung des Beschäftigten ein vertraglich vereinbartes Entgelt. Die Entlohnung im „Arbeitsbereich“ und die Versicherung der Beschäftigten erfolgen weiterhin über die Werkstatt.
Man unterscheidet zwischen ausgelagerten Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen. Ausgelagerte Arbeitsplätze können in ganz unterschiedlichen Betrieben umgesetzt werden und bieten eine Chance zur eigenen Belastungserprobung unter Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes sowie auf Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Tätigkeitsbereiche
- Montage und Demontage von Elektrogeräten
- Lager- und Logistikarbeiten
- Sortierarbeiten
- Hausmeisterdienst
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