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Qualitätsmanagement

Eine zentrale Aufgabe der WfbM ist die Förderung der Beschäftigten hin zu einer weitestgehend selbstständigen Arbeitsfähigkeit. Hier steht die Vorbereitung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit einer beruflichen Qualifikation im Vordergrund. Dabei ist das Lernen nicht nur auf die Phase der beruflichen Bildung beschränkt, sondern für die gesamte Zeit in der WfbM relevant, in der die Entwicklungspotenziale und Talente der Beschäftigten erkannt und gefördert werden sollen.

Qualitätssicherungsmaßnahmen:

Die Erhebung der Anliegen und Wünsche der Menschen mit Behinderung sowie eine an diesen Wünschen orientierte Leistungserstellung. Die Anliegen und Wünsche der Menschen mit Behinderung sollten im Vordergrund stehen. Dies entspricht dem Grundsatz der Selbstbestimmung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Fähigkeiten, Interessen, personelle und soziale Ressourcen der WfbM-Beschäftigten sind gemeinsam zu ermitteln und Entwicklungsschritte zu planen.

Das regelhafte Hinterfragen der eigenen Haltung und Maßnahmen in Bezug auf die Teilhabe an Arbeit wirkt korrigierend und optimierend:

  • Werden in unserer WfbM vor allem Fürsorge- und Sicherungsaspekte betont?
  • Ist unsere WfbM stark auf die einzelnen Stufen von Übergängen in Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt orientiert oder unterstützen wir die Betroffenen hauptsächlich reaktiv?
  • Was wären vor diesem Hintergrund die nächsten Schritte in der Weiterentwicklung der WfbM?

Zielgerichtete, auftragsadäquate und regelmäßige Qualifizierung und Fortbildung des Fachpersonals, insbesondere zum Thema Gewaltprävention, ist gesetzt.

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